Teilnahmebedingungen
§ 1 Teilnahme am Gewinnspiel
1. RTL II Fernsehen GmbH & Co KG (nachfolgend „RTL II“) veranstaltet im Internet Gewinnspiele in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern. Die Preise werden grundsätzlich von den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt und von RTL II in deren Namen ausgelobt.
2. Wer alle Pflichtangaben des auf einer RTL II-Internetseite eingestellten Frage- bzw. Anmeldeformulars ausfüllt und über den Button "Abschicken" an RTL II sendet, nimmt dadurch am jeweiligen Gewinnspiel teil.
3. Zur Wahrung des jeweiligen Einsendeschlusses ist der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail oder die Online-Eingabe des Teilnehmers bei RTL II entscheidend.
§ 2 Angaben der Teilnehmer
1. Teilnehmer am Gewinnspiel sind verpflichtet, sämtliche zur Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels abgefragten Angaben korrekt und wahrheitsgemäß zu machen.
2. Personen unter 18 Jahren und andere in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen benötigen zur Teilnahme am Gewinnspiel die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreters/in.
3. Mitarbeiter von RTL II oder deren Kooperationspartner sowie jeweils deren Lebenspartner und Familienangehörige sind von der Teilnahme an Gewinnspielen ausgeschlossen.
§ 3 Ausschluss von Teilnehmern Nichtberücksichtigung
1. RTL II ist berechtigt, Teilnehmer, bei denen der Verdacht besteht, dass sie gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere gem. § 2, oder die Spielregeln verstoßen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
2. Der Einsatz technischer sowie sonstiger unerlaubter Hilfsmittel ist bei der Teilnahme an Gewinnspielen nicht gestattet. RTL II ist berechtigt, Teilnehmer bei einer Manipulation gleich welcher Art und welchen Umfangs und ohne nähere Angabe von Gründen, von der Teilnahme an Gewinnspielen auszuschließen und gegebenenfalls auch nachträglich Gewinne abzuerkennen und zurückzufordern.
§ 4 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
RTL II ist berechtigt, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Dies gilt insbesondere aufgrund von technischen oder rechtlichen Problemen bei der Durchführung des Gewinnspiels. Hat ein Teilnehmer den Abbruch verursacht, kann RTL II den entstandenen Schaden geltend machen.
§ 5 Gewinne
1. Die Preise werden unter allen qualifizierten Spielern im Losverfahren ermittelt. RTL II sowie deren Lieferanten legen die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne fest. Für den Fall, dass eine Auslieferung oder Durchführung der ausgelobten Preise nicht oder nur unter unvorhergesehenem Aufwand möglich sein sollte, erhalten die Gewinner einen gleichwertigen Ersatzpreis.
2. Je Teilnehmer und je Haushalt ist proGewinnspiel jeweils nur ein Gewinn möglich.
3. Die Gewinner werden von RTL II oder von deren Kooperationspartnern benachrichtigt. . Für den Fall, dass die Auslieferung oder Buchung bestimmter Preise über den Kooperationspartner, Fachhändler oder einen Dritten abgewickelt wird, ist RTL II berechtigt, die Kontaktdaten des Gewinners dem Kooperationspartner, Fachhändler oder Dritten mitzuteilen, damit dieser mit dem Gewinner in Kontakt treten kann.
4. Ansprüche auf ersatzweise Barauszahlung der Gewinne bestehen nicht. 5. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Sämtliche mit dem Gewinn einhergehenden Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.
6. Die im Rahmen des Gewinnspiels präsentierten Gewinne sind nicht zwingend identisch mit dem ausgelobten Preis. Abweichungen in Bezug auf Modell, Farbe etc. sind möglich.
7. Die Lieferung von Gewinnen erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenlos. Kosten für die Lieferung ins Ausland sowie etwaig anfallende Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort ist der Sitz des Sponsors des Preises. Für Gewinne gem. § 6 gelten die dort genannten Regelungen
8. Gewinner, die von RTL II sich innerhalb von vier Wochen nach Benachrichtigung durch RTL II nicht melden, verlieren den Anspruch auf den Gewinn.
9. Kann der Gewinn innerhalb von 4 Monaten nach Benachrichtigung durch RTL II aufgrund von Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, an den Gewinner nicht ausgeliefert werden, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ebenfalls. Für Reisen bzw. KFZ gelten gem. § 6 abweichende Regelungen.
§ 6 Sonderregeln für einzelne Gewinne
1. Geldgewinne werden dem Gewinner auf eine von ihm zu benennende Bankverbindung überwiesen. Mit der Überweisung wird RTL II von ihrer Zahlungsverpflichtung bzgl. des Geldgewinns frei. Für den Fall, dass die Angabe der Bankverbindung fehlerhaft ist oder eine Überweisung des Geldgewinns aus anderen, nicht von RTL II zu vertretenden Umständen nicht erfolgt, bestehen keine Ansprüche gegen RTL II.
2. Handelt es sich bei dem Gewinn um ein KFZ oder eine vergleichbare Sache (z,B. Motorrad) (nachfolgend „KFZ“), wird dem Gewinner ein KFZ-Händler mitgeteilt, bei dem das KFZ innerhalb einer bestimmten Frist vom Gewinner abgeholt werden kann. Wird das KFZ nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, entfällt der Gewinnanspruch. Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung des KFZ entstehen sowie sämtliche Folgekosten (bspw. KFZ-Steuer, Versicherung, laufender Unterhalt) trägt der Gewinner.
3. Handelt es sich bei dem Gewinn um eine Reise, erfolgt die Abwicklung durch einen Reiseveranstalter, der den Gewinnern von RTL II bekannt gegeben wird. Der Reiseveranstalter setzt sich mit den Gewinnern bzgl. der konkreten Reisebuchung in Verbindung. Den Gewinnern ist nicht gestattet, den Reiseveranstalter direkt zu kontaktieren. Insbesondere telefonische Buchungen können nicht vorgenommen werden. Die Reise muss grundsätzlich zu dem vom Reiseveranstalter bestimmten Zeitpunkt angetreten werden. Sollte die Reise nicht zu dem entsprechenden Zeitpunkt angetreten werden, verfällt der Reisegewinn. Ein Anspruch auf Kostenerstattung für die nicht angetretene Reise besteht nicht. Mit der Bestätigung der Reise durch den Gewinner unterliegt diese den Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters und/oder sonstigen Leistungsträgers. Vom Gewinner verursachte Mehraufwendungen wie bspw. aufgrund einer vom Veranstalter auf Wunsch des Gewinners genehmigten Reiseterminänderung, hat der Gewinner selbst zu tragen. Die An- und Abreise zum Ausgangpunkt der Reise wird vom Gewinner selbst organisiert. Sämtliche anfallenden Kosten hierfür trägt der Gewinner. Alle privaten Kosten, die während der Reise entstehen, wie bspw. Telefon, Minibar, Taxi, etc. zahlt ebenfalls der Gewinner selbst.
§ 7 Datenschutz/Informationen/Hinweis auf Datenschutzerklärung
RTL II beachtet bei der Speicherung und Verwendung der Teilnehmerdaten die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen. Insbesondere werden erhobene Daten nur nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmer an Dritte weitergegeben.
§ 8 Haftung
1. Mit Aushändigung der Gewinne an die jeweiligen Gewinner ist RTL II von jeglicher Verpflichtung befreit.
2. RTL II haftet nicht für Rechts- und/oder Sachmängel der von den Kooperationspartnern gesponsorten Gewinnen.
3. RTL II haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz. Bei den leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
4. Alle Angaben seitens RTL II, insbesondere im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Gewinnernamen, etc. erfolgen ohne Gewähr.
5. Soweit vom Gewinner Ansprüche im Zusammenhang mit den erhaltenen Gewinnen geltend gemacht werden, sind diese, soweit rechtlich zulässig, unmittelbar gegen den Hersteller/Händler, Lieferanten, Reiseveranstalter oder sonstigen Leistungsträger zu richten. Sollten diesbezügliche Ansprüche bei RTL II entstehen, werden diese an die jeweiligen Gewinner abgetreten.
6. RTL II haftet grundsätzlich nicht für technische Ausfälle oder die Verfügbarkeit des Angebots, es sei denn, ihr fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Dies gilt insbesondere für technische Ausfälle im Zusammenhang mit der Übermittlung der Teilnehmerdaten oder der Gewinnantworten.
7. Eine Haftung der RTL II für gemäß § 3 dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossene oder nicht berücksichtigte Teilnehmer besteht nicht.
§ 9 Sonstiges
1. Beschwerden von Teilnehmern werden nur bearbeitet, wenn diese schriftlich unter Angabe des Gewinnspiels erfolgen.
Beschwerden gehen an folgende Adresse:
RTL II Fernsehen GmbH & Co. KG
Lil-Dagover-Ring 1
82031 Grünwald
2. Der Rechtsweg im Hinblick auf die Gewinnspiele ist ausgeschlossen.
3 Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
4. Es ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
5. RTL II behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen und die Spielregeln jederzeit zu ändern oder zu korrigieren.